Geschäftsführer: Timo Rauschenbach | Web: https://trex-consulting.webbern.com
§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über Beratungs-, Steuerungs-, Überwachungs- und Interim-Management-Dienstleistungen zwischen der TReX Consulting UG (haftungsbeschränkt), Hauptstraße 21, 92726 Waidhaus (im Folgenden „Auftragnehmer“ genannt) und ihren Kunden (im Folgenden „Auftraggeber“ genannt).
(2) Das Dienstleistungsangebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
§ 2 Gegenstand des Vertrages & Leistungsumfang
(1) Gegenstand des Vertrages ist die Erbringung von Beratungs- und Dienstleistungen im Bau- und Immobilienwesen. Dies umfasst insbesondere:
- Interim-Bauleitung und Projektsteuerung von Hoch- und Tiefbauprojekten
- Bauüberwachung und Qualitätsüberwachung vor Ort
- Baukostencontrolling und Terminplanung/-verfolgung
- Nachtragsmanagement und Dokumentation
(2) Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung und dem Stand der Technik zum Zeitpunkt der Leistungserbringung.
(3) Soweit nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, schuldet der Auftragnehmer als Dienstvertragsrecht (§ 611 BGB) die Erbringung der vereinbarten Beratungs- und Managementleistungen, nicht jedoch das Erreichen eines bestimmten wirtschaftlichen oder werkvertraglichen Erfolges.
(4) Soweit für einzelne Tätigkeiten eine gesetzliche oder behördliche Genehmigung (z. B. nach § 34c GewO oder Handwerksordnung) erforderlich ist, sind solche Handlungen nicht Gegenstand des Vertrages, es sei denn, die entsprechende Genehmigung liegt vor und ist ausdrücklich vereinbart.
§ 3 Vertragsschluss und Auftragserteilung
(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
(2) Der Vertrag kommt durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers, die Unterzeichnung eines Gegenangebots/Einzelvertrages oder durch den Beginn der tatsächlichen Leistungserbringung durch den Auftragnehmer zustande.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber unterstützt den Auftragnehmer bei der Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistungen vollumfänglich und unentgeltlich.
(2) Der Auftraggeber stellt sicher, dass dem Auftragnehmer alle für die Durchführung des Auftrags erforderlichen Unterlagen, Pläne, Genehmigungen, Freigaben und Informationen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung stehen.
(3) Der Auftraggeber gewährt dem Auftragnehmer sowie dessen Erfüllungsgehilfen den notwendigen Zugang zu den relevanten Grundstücken, Baustellen und Räumlichkeiten.
(4) Verzögert sich die Erbringung der Dienstleistung aufgrund unzureichender oder verspäteter Mitwirkung des Auftraggebers, verlängern sich Ausführungsfristen entsprechend, und der daraus entstehende Mehraufwand ist vom Auftraggeber zu vergüten.
§ 5 Vergütung, Zahlungsbedingungen & Rechnungsstellung
(1) Die Vergütung richtet sich nach den im Einzelvertrag vereinbarten Stundensätzen, Tagessätzen oder Pauschalfestpreisen. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Reisekosten, Spesen, Übernachtungskosten sowie sonstige Auslagen werden, sofern nicht anders vereinbart, nach tatsächlichem Aufwand bzw. den vertraglich festgelegten Pauschalen gesondert abgerechnet.
(3) Rechnungen sind sofort nach Erhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum, sofern kein anderes Zahlungsziel schriftlich vereinbart wurde.
(4) Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 Abs. 2 BGB) sowie das Recht zur Zurückhaltung weiterer Leistungen geltend zu machen.
§ 6 Haftung und Haftungsbeschränkung
(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen, sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
(2) Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht). In diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
(3) Die Haftung für indirekte Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder Betriebsunterbrechungen ist bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(4) Die vertragliche Haftung ist für leicht fahrlässig verursachte Schäden pro Schadensfall auf den Betrag der vereinbarten Berufsfeuer- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung begrenzt.
§ 7 Vertragslaufzeit und Kündigung
(1) Die Laufzeit des Vertrages richtet sich nach der individuellen Vereinbarung im Einzelvertrag oder Projektvertrag.
(2) Ist der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen, kann er von beiderseitigen Parteien mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende ordentlich gekündigt werden, sofern nicht abweichend vereinbart.
(3) Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn eine Partei nachhaltig gegen wesentliche Vertragspflichten verstößt oder über das Vermögen einer Partei ein Insolvenzverfahren eröffnet wird.
(4) Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
§ 8 Verschwiegenheit und Datenschutz
(1) Beide Vertragsparteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse zeitlich unbegrenzt vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.
(2) Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten im Einklang mit den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).
§ 9 Schlussbestimmungen, Anwendbares Recht & Gerichtsstand
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz der TReX Consulting UG (haftungsbeschränkt) in Waidhaus (Amtsgericht Weiden i.d.OPf.), sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(3) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommende Regelung als vereinbart.